1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln alle Leistungen, die die F5 Hotelbetriebs GmbH, Johann-Böhm-Straße 19, 4860 Lenzing mit Betriebsstandort Hotel Das Zeit, Kreuzstraße 30, 4860 Lenzing (im Folgenden Hotel Das Zeit genannt) gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter, Reisebüro und sonstigem Vertragspartner (im folgenden Vertragspartner genannt) erbringt.
1.2. Leistungen im Sinne dieser AGB sind vor allem die entgeltliche Beherbergung von Gästen und Gästegruppen, die Organisation und Vermietung von Räumlichkeiten (Meetings, Seminare, Tagungen, Feiern, Firmenevents und sonstige Veranstaltungen), der Verkauf von Speisen und Getränken und alle weiteren damit verbundenen Leistungen.
1.3. Im Falle des Widerspruches zwischen diesen AGB und den, vom Kunden unterzeichneten, oder schriftlich (auch per E-Mail) bestätigten Angebotsbedingungen, sind die Bestimmungen des Angebots maßgebend.
1.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle weiteren ihn betreffenden Vorschriften einzuhalten. Es wird festgehalten, dass die AGB des Vertragspartners keine Anwendung finden und diesen daher auch zu keinem Zeitpunkt, ausdrücklich durch das Hotel Das Zeit widersprochen werden muss.
1.5. Für in diesen AGB nicht geregelte Fälle, werden die AGB der Hotellerie aus dem Jahr 2006 lückenfüllend angewendet.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
1.7. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Lenzing. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, PREISE, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Vertragspartner und die anschließende Übermittlung der Reservierungsbestätigung durch das Hotel Das Zeit zustande. Reservierungen, Vertragsänderungen und Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, wobei elektronische Übermittlung zulässig ist. Telefonische oder mündliche Absprachen in Bezug auf Reservierung, Änderung, Stornierung, Preisänderungen, etc. erhalten erst mit schriftlicher Bestätigung durch das Hotel Das Zeit seine Gültigkeit.
2.2. Preise sind generell in Euro angegeben und sind inklusive aller Steuern und Abgaben. Ortstaxen sind gesondert angeführt. Allfällige Preisänderungen durch Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Vertragspartners.
2.3. Das Hotel Das Zeit ist berechtigt jederzeit eine Zwischenabrechnung oder Abrechnung der gesamten Leistung zu fordern.
2.4. Das Hotel Das Zeit ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung einer Anzahlung durch den Vertragspartner abzuschließen. Die geforderte Höhe der Anzahlung ist vom Hotel Das Zeit in der Buchungsbestätigung oder dem Bestätigungsschreiben ausdrücklich festzuhalten.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Anzahlungen in der Höhe von 45% bei Bestätigung der Reservierung sowie 45% bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag zu leisten.
2.5. Anzahlungen verstehen sich als Teilzahlungen auf das vereinbarte Entgelt. Die Kosten für die Geldtransaktion trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
2.6. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten und jener Einrichtungen des Hotel Das Zeit, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien – Hausordnung – auszuüben.
2.7. Die vom Vertragspartner gebuchten Räumlichkeiten stehen, sofern nicht anders vereinbart, am vereinbarten Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die frühere Beziehung der Räumlichkeiten bedarf einer vorherigen Bestätigung durch das Hotel Das Zeit und kann gesondert im Zuge einer Early Check In Gebühr verrechnet werden. Wird ein Zimmer am Anreisetag vor 06:00 früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht bereits als Übernachtung. Der Vertragspartner hat am vereinbarten Tag der Abreise die gebuchten Räumlichkeiten bis spätestens 11:00 Uhr vormittags zu verlassen und die ausgehändigten Schlüsselkarten an der Rezeption abzugeben. Auf Anfrage kann gegen Gebühr ein Late Check Out vereinbart werden. Werden die gebuchten Räumlichkeiten nicht fristgerecht geräumt, so ist das Hotel Das Zeit berechtigt, einen weiteren vollen Tag in Rechnung zu stellen.
2.8. Das Hotel Das Zeit hat das Recht, die aus dem Beherbergungsvertrag geschuldete Leistung in einem äquivalenten Hotelbetrieb zu erbringen. Das Hotel Das Zeit übernimmt die dadurch entstandenen Mehrkosten nur, wenn diese dessen Sphäre zuzurechnen ist. Solche, die durch Sonderwünsche des Vertragspartners entstanden sind, trägt der Vertragspartner selbst.
2.9. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Hotel Das Zeit bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Hotels Das Zeit.
3. STORNIERUNGEN
3.1. Sieht der Beherbergungsvertrag bzw. Buchungsbestätigung eine Anzahlung vor und wurde diese nicht fristgerecht vom Vertragspartner geleistet, kann das Hotel Das Zeit ohne Setzen einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
3.2. Sofern in der Buchungsbestätigung bzw. im Beherbergungsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt für Buchungen in der Standard-Rate (Bestflexible) eine kostenlose Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem Anreisetag (00:00 Uhr) als vereinbart. Bei Nichtankunft (No Show), Storno außerhalb des vereinbarten Stornierungszeitraumes sowie bei Buchungen der nicht-stornierbaren Advanced-Rate werden 100% des gebuchten Nächtigungspreises lt. Buchungsbestätigung verrechnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Krankheit oder sonstige Gründe, die eine Anreise verhindern nicht zu einer kostenlosen Stornierung berechtigen. Für diese Fälle wird der Abschluss einer privaten Reiseversicherung empfohlen.
3.3. Die Storno- oder No-Show-Gebühr ist sofort mit dem ersten Tag des gebuchten Aufenthaltes fällig. Sie wird, wenn Anzahlungen geleistet wurden, von diesen getilgt, bei Überhängen kommt es zu einer Rücküberweisung auf das vom Vertragspartner bekanntgegebene Konto. Falls Kreditkarten als Sicherheit hinterlegt worden sind, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch das Hotel Das Zeit im oben unter 3.2 genannten Ausmaß zu.
4. HAFTUNG DES HOTELS DAS ZEIT
4.1. Das Hotel Das Zeit haftet für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen der Höhe nach maximal bis zur Haftpflichtversicherungssumme des Betriebes. Gegenstände des persönlichen, täglichen Bedarfs, wie etwa Kleidung, Schuhe, Kosmetika oder elektronische Geräte (inkl. Mobiltelefone, Notebooks und Tablets) gelten nicht als Wertsachen und sind demnach auch nicht vom Hotel Das Zeit zu ersetzen. Für Wertsachen wie Schmuck, persönliche Dokumente, Wertpapiere und Bargeld, welche im Zimmersafe verschlossen aufbewahrt werden, haftet das Hotel Das Zeit ebenfalls nicht.
4.2. Das Hotel Das Zeit übernimmt grundsätzlich keine Wertsachen zur Aufbewahrung im Safe des Hotels.
4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden für maximal 14 Tage nach Abreise im Hotel Das Zeit aufbewahrt, wenn diese einen sichtbaren Wert von mindestens EUR 10,00 haben. Diese werden auf Wunsch, eigenes Risiko und eigene Kosten des Vertragspartners zugesendet. Wenn kein sichtbarer Wert besteht oder die Gegenstände nicht zurückgenommen werden, folgt die Entsorgung.
4.4. Die Nutzung des öffentlichen Internetzuganges im Hotel Das Zeit wird kostenlos ermöglicht. Eine mangelhafte Funktion oder der Ausfall der Internetverbindung stellt weder Grund zur Rechnungsminderung dar, noch entsteht dadurch ein Anspruch auf Haftung bzw. Schadenersatz gegenüber dem Hotel Das Zeit.
4.5. Das Hotel Das Zeit übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet das Hotel Das Zeit gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet das Hotel Das Zeit allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast der Unternehmer trägt. Keine Haftung besteht für Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn.
4.6. Die Haftung für abhanden gekommene Gegenstände des Vertragspartners, seiner Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen ist ausgeschlossen, auch im Falle eines Diebstahls, Einbruchs oder Feuerschäden. Diesbezügliche Versicherungen sind vom Vertragspartner selbst abzuschließen.
4.7. Jegliche Ansprüche gegen das Hotel Das Zeit sind innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend zu machen, andernfalls erlöschen diese.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
5.1. Das Hotel Das Zeit hat jederzeit das Recht, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, vom Vertrag mit dem Vertragspartner außerordentlich zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
5.2. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind unter anderem, wenn:
5.2.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt
5.2.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist
5.2.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Das Zeit oder dessen Gäste gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels Das Zeit zuzurechnen ist
5.2.4. notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. die Veranstaltung behördlich verboten wird,
5.2.5. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks, schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen oder andere vom Hotel Das Zeit nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
5.2.6. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben macht oder vertragswesentlicher Tatsachen verschweigt; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.
5.2.7. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.
5.3. Macht das Hotel Das Zeit aus den angeführten Gründen sein Recht auf Rücktritt geltend, ist der Vertragspartner verpflichtet Schadenersatz und entgangenen Gewinn zu leisten. Eine Haftung des Hotel Das Zeit ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. DATENSCHUTZ
6.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Hotel Das Zeit personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
6.2. Werden personenbezogene Daten nicht vom Betroffenen selbst weitergegeben, sondern von Vertretern des Vertragspartners, ist dieser verpflichtet den Betroffenen über das in 6.1 ausgeführte zu informieren.
6.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung hier.
7. BESONDERE AUFENTHALTSREGELN UND GEBÜHREN
7.1. Rauchen ist im Gebäude des Hotels Das Zeit ausnahmslos verboten und im Freibereich ausschließlich in den dafür vorgesehenen und mit Aschenbechern versehenen Zonen gestattet. Bei Missachtung wird in jedem Fall eine Reinigungsgebühr in Höhe von EUR 180,00 verrechnet. Auch für außerordentliche, durch den Vertragspartner oder seine Begleitung verursachte, Verunreinigungen in den Räumen des Hotels Das Zeit, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 150,00 je betroffenem Raum in Rechnung gestellt. Für den Fall der Unbenutzbarkeit bzw. Unvermietbarkeit der betroffenen Räume, behält sich das Hotel Das Zeit darüber hinaus vor, den damit verbundenen weiteren Verdienstentgang geltend zu machen.
7.2. Mutwillige Beschädigungen am Hotelinventar bzw. der Hotelausstattung und solche Schäden, welche durch die in 7.1. angeführten Verhältnisse verursacht wurden, werden im Ausmaß des jeweiligen Inventarersatzes an den Vertragspartner weiterverrechnet. Gleiches gilt darüber hinaus auch für den Ersatz im Falle eines Diebstahles von Hoteleigentum, welcher zudem auch zur Anzeige gebracht wird. Für Diebstähle wird neben dem Inventarersatz auch eine allgemeine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 250,00 verrechnet. Reparaturarbeiten werden nach erbrachter Arbeitszeit, zumindest aber mit einer Mindestpauschale in Höhe von EUR 90,00 verrechnet.
7.3. Fahrlässig oder mutwillig ausgelöste Feueralarme (z.B. durch Rauchen auf dem Hotelzimmer) und Feuerwehreinsätze werden mit bis zu EUR 500,00 verrechnet.
7.4. Das Mitbringen von Haustieren ist im Hotel Das Zeit nicht gestattet.